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ALLRIS - Auszug

28.03.2023 - 9 Umwidmung eines Teilstückes des Hansdorfer Weg ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage.

 

Herr Heinbockel merkt an, dass eine Umwidmung des Hansdorfer Weges bis zum Lager des Lebensmitteldiscounters erfolgen muss.

 

Herr Frömbling erfragt, ob die Möglichkeit besteht, dass von der Nussrösterei aus kommend in Richtung Hansdorfer Weg, links auf der Grünfläche hinter der Verkehrsinsel ein Stein oder Pfosten aufgestellt werden kann, um das Parken von Autos zu verhindern.

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Beschluss: 

Die Gemeinde Siek widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein  die Straße „Hansdorfer Weg“  dem öffentlichen Verkehr und stuft das in der beigefügten Anlage blau markierte Fläche  (Teilstück der Flur 1, Flurstück 196, Gemarkung Siek) gemäß § 3 (1) Nr. 4b als Rad- und Gehweg gemäß StrWG ein.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten die Widmung öffentlich bekanntzumachen und die Straßenaufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.

 

Es sollen sowohl verwaltungsseitig, als auch örtlich alle Maßnahmen ergriffen werden, die das Durchfahren von PWK- und LKW-Verkehr verhindern.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Teilstück des Handorfer Weges bis zum Lager des Lebensmitteldiscounters ebenfalls als Fuß- und Radweg umgewidmet werden muss. Sollte die Umwidmung nach erfolgter Überprüfung notwendig sein, soll diese durch die Amtsverwaltung erfolgen.

 

Zudem wird die Amtsverwaltung gebeten zu überprüfen, ob mittels eines Steins oder Pfosten die Möglichkeit besteht, das Parken von Autos auf der linken Grünfläche von der Nussrösterei kommend in Richtung Hansdorfer Weg hinter der Verkehrsinsel zu verhindern.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage