11.12.2023 - 14 Zuwendungen Sportverein Siek von 1948 e.V. für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage wird im Gremium beraten. Herr Bitzer führt hierzu aus, dass die Vorlage nicht im Finanzausschuss beraten wurde. Der Antrag auf Zuwendung ist seitens des Sportvereins verspätet bei der Amtsverwaltung eingegangen. Im Gremium herrscht Einigkeit darüber, dass der Antrag in 2024 rechtzeitig eingehen muss. Ein erneuter verspäteter Antrag wird dann nicht mehr berücksichtigt.
Weiter wurden auch seitens des Sportvereines nicht die gewünschten aufgeschlüsselten Mitgliederzahlen nach Jugendlichen/Kindern und Erwachsenen und Sieker Mitglieder und auswärtige Mitglieder übermittelt.
Daher wird analog auch hier ein Sperrvermerk angeregt, damit die Zuwendung nicht ausgezahlt wird, bis vom Verein eine Auflistung der Mitglieder eingereicht wird, aus der hervor geht, wie sich diese Mitglieder in Jugendliche und Erwachsene Mitglieder und in Sieker und auswärtige Mitglieder zusammensetzt.
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Sportverein Siek von 1948 e.V. Zuwendungen in Höhe von insgesamt 101.341,48 € zu gewähren. Für die Übungsleiter werden 32.000,00 €, für die Jugendarbeit 3.000,00 €, für den Platzwart 1.700,00 €, für die Miete der Mehrzweckhalle 32.400,00 € und für die Pacht für das Sportplatzgelände 32.241,48 € gewährt.
Für die Miete der Mehrzweckhalle und die Pacht des Sportplatzgeländes soll keine reale Zahlung erfolgen.
Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nur unter der Bedinung, dass der Verein die aufgeschlüsselten Mitgliederzahlen einreicht und diese der Gemeindevertretung vorliegen.