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ALLRIS - Auszug

25.04.2023 - 14 Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 20...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister teilt mit, dass gemäß dem Wortlaut von § 36 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetztes keine Höchstzahl an Personen für die Beschlussfassung der Vorschlagsliste der Gemeinde vorgesehen ist. Da alle 7 Personen der Vorschlagsliste die Voraussetzungen des Schöffenamtes erfüllen, schlägt er vor, die Liste, wie sie sich in der Anlage zur Vorlage befindet, ohne Änderungen zu beschließen. Ohne weitere Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

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Der beigefügten Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffen/innen für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028 wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage