01.12.2022 - 11 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende stellt die Vorlage vor.
Nach kurzer Beratung einzelner Punkte wird ausführlich über die Möglichkeit einer Inflationszahlung 2023 diskutiert. Es soll prozentual auf das Bruttogehalt gerechnet eine Einmalzahlung im Juni 2023 erwogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, dies im Haushaltsplan unter dem Punk Personalkosten zu berücksichtigen.
Danach ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
5 |
0 |
0 |
Anmerkung der Verwaltung:
Der KOMMUNALE Arbeitgeberverband (KAV) hat mitgeteilt, dass unabhängig von der erfolgten gesetzgeberischen Umsetzung der Steuer- und Beitragsfreiheit von sog. Inflationsausgleichsprämien keine tarifvertragliche und keine übertarifliche Grundlage existiert, auf deren Basis die Zahlung einer solchen Prämie bzw. Sonderzahlung für kommunale Arbeitgeber möglich wäre
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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55,2 kB
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