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01.12.2022 - 5 Zuwendungsantrag des VSG Stapelfeld für 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem VSG Stapelfeld eine Zuwendung in Höhe von 7.500 € als Festbetragsfinanzierung zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.