28.11.2022 - 5 Letter of Intent, Verkehrsplanung Stapelfeld
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 28.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.2 - Tiefbau und Abwasser
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird um 20:05 Uhr wiederhergestellt.
Aufgrund einer bereits eingetretenen verkehrlichen Mehrbelastung, sowie einer weiter zu erwartenden Zunahme der Belastung des Ortes beabsichtigen die Gemeinde Stapelfeld, die WAS und der Kreis Stormarn die Initiierung der Planung und Durchführung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen. Hierzu liegt der Entwurf eines „Letter Of Intent“ vor.
Herr Hahn als Vertreter der Wirtschafts-und Aufbaugesellschaft Stormarn wird begrüßt und um Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des LoI gebeten.
Da bisher angedachte Maßnahmen nach heutiger Erkenntnis weder zielführend, noch ausreichend sind, wurden bei einem Ortstermin die Vorstellungen der Gemeinde im Verlauf der Hauptstraße bzw. angrenzend am Groot Redder zusammengetragen und einem Ingenieurbüro zur weiteren Planung übergeben. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2022 sollen diese ggf. auch weitere Vorschläge auf einem Plan aufgetragen und mit einer Kostenschätzung versehen sein. Darüber hinaus ist eine erneute – nunmehr einwöchige Verkehrszählung geplant, um auch Zusammenhänge zwischen den Verkehrsströmen und deren Immissionen aufzuzeigen. Ziel ist, die Ausweisung einer 30 km/h-Zone begründen zu können.
Seitens des Ausschusses wird deutlich gemacht, dass die Gemeinde Zuständigkeit und Verantwortung für einen sicheren und verträglichen Straßenverkehr beim Straßenbaulastträger und beim Erschließungsträger sieht.
Hierzu merkt die WAS an, dass der Verkehrsausschuss des Kreises am 01.11.2022 die Thematik des LoI bereits beraten hat und die darin formulierte Zielsetzung unterstützt. Auch eine Kostenträgerschaft ist vorgesehen, muss aber im Zuge der Entwurfsplanung konkretisiert werden.
Die Gemeinde kann auf die in 2019 vereinbarten 450.000 € zurückgreifen, die WAS sichert eine weitere Kostenbeteiligung i.H.v. 450.000 € zu. Die WAS wird den LoI um die Beträge, sowie erste Planzeichnungen und Kostenschätzungen ergänzen.
I.Z.m. dem abschließenden Satzungsbeschluss zum B-Plan 16.1 sind die verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Rahmen eines öff.rechtl. Vertrages festzuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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