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ALLRIS - Auszug

28.11.2022 - 7 Straßenreinigung

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Wortprotokoll

Die Straßenreinigungspflicht gemäß gemeindlicher Satzung wird im Ort von den privaten Anliegern unterschiedlich wahrgenommen. Schlechte Pflege wirkt sich auch auf das örtliche Erscheinungsbild aus. Die Straßenreinigung durch den Kehrwagen kann insbesondere in den Parkbuchten nicht durchgeführt werden, da diese belegt sind.

 

Es ist nicht immer ersichtlich, welche Gehwegabschnitte durch den Bauhof gepflegt werden und warum dies nicht durch die Anlieger erfolgt.

Es wird hierzu angeregt, alle Anlieger mit entsprechenden Erläuterungen auf geeignete Weise (ggf. Flyer) auf Ihre Verpflichtungen gemäß Straßenreinigungssatzung hinzuweisen.

Zur Umsetzung im Alltag können dann betroffene Grundstücke durch Posteinwurf daran erinnert werden. Die Verwaltung wird um einen Vorschlag gebeten.

 

Hinsichtlich der Arbeiten (Reinigung, Winterdienst), die durch den Bauhof erbracht werden bzw. erbracht werden müssen, soll ein Abgleich erfolgen. Hierzu sind durch den Bauhof entsprechende Bereiche auf einem Plan zu kennzeichnen.

 

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Anlagen zur Vorlage