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ALLRIS - Auszug

26.09.2022 - 6 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Stapelfeld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit der 36. Änderung des F-Planes ist auch ein Bebauungsplan aufzustellen. Hierfür ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 19 zu fassen.

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass für erforderliche Erschließungsmaßnahmen ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen ist. Weiterhin wird die Gemeinde gebeten, in dem Zusammenhang über einen grundhaften Ausbau der angrenzenden Gewerbegebietsstraße „Meiendorfer Amtsweg“ zu beraten.

 

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Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (MVA) und der angrenzenden Flächen, nördlich der „Alten Landstraße“ (L 222), östlich des „Ahrensburger Weges“, südlich des „Meiendorfer Amtsweges“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung einer zukünftig brachfallenden Ver- und Entsorgungsfläche;
  • Bereitstellung einer Versorgungsfläche zur Ansiedlung eines Umspannwerkes;
  • Erweiterung eines Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Stapelfeld der Verkehrsachse A 1;
  • Vermeidung von gewerblich bedingtem Verkehrsaufkommen im Dorfkernbereich der Gemeinde Stapelfeld;
  • Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs für örtliche und ortsangemessene Betriebe;
  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro „Büro für Bauleitplanung“, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage