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ALLRIS - Auszug

14.09.2022 - 6 Schwarzer Weg, Baulandausweisung

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Wortprotokoll

Der Ausschuss hatte die Waldfläche im Schwarzen Weg vor der Sitzung begangen. Die Fläche am Schwarzen Weg steht im Eigentum der Gemeinde. Nachdem eine Bebauung für viele Jahre nicht anstand, kam die Idee auf, diese Fläche ggf. zur Haushaltskonsolidierung als zusätzliches Bauland in einem B-Plan aufzunehmen. Neben den noch zu untersuchenden rechtlichen Voraussetzungen wollte sich der Umweltausschuss hinsichtlich des ökologischen Schadens, der dadurch entstehen könnte, eine Meinung bilden.

 

Nach der Begehung war die Meinung im Umweltausschuss gespalten. Zum Teil wurde nur einzelne Bäume als werthaltig angesehen. Zum Teil wurde unter dem Gesichtspunkt des Totholzes und der Feuchtgebiete eine hohe ökologische Wertigkeit angenommen. Auch wurde die Wertigkeit der Flächen für die Erholung der Hoisdorfer Bürger betont. Es bestand Einigkeit, dass jeder Kahlschlag in der Natur sicher ein Eingriff in die Flora und Fauna ist. Dennoch könne auch eine Waldumwandlung ausgeglichen werden. Zur Minimierung des Eingriffes wären auch Ansätze zu kleineren Wohneinheiten (Tiny-Houses) denkbar. Die rechtlichen Folgen einer Wohnbebauung hinsichtlich der nach Waldrecht einzuhaltenden Abstände wurden unterschiedlich bewertet. Der Ausschuss hat sich aber nur mit der Bewertung der Umweltaspekte zu befassen. Der Vorsitzende formulierte aus dem Ergebnis der Diskussion den nachfolgenden Beschlussvorschlag. Die Formulierung des Beschlussvorschlages wurde einstimmig angenommen.

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Beschluss:

Der Umweltausschuss ist der Auffassung, dass die Fläche am Schwarzen Weg aufgrund der Wertigkeit der Flächen grundsätzlich überplant werden kann wobei der Umfang einer Überplanung dabei noch diskutiert werden müsste-, falls sich aus den hierfür erforderlichen Umweltuntersuchungen keine ökologischen Tatsachen ergeben, die dagegensprechen und es keine sonstigen rechtlichen Regelungen geben sollte, die eine Überplanung ausschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

2

1

 

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