01.06.2022 - 5 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Brunsbek
- Datum:
- Mi., 01.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem TOP wird Frau Hoffmann vom Büro für Bauleitplanung begrüßt. Frau Hoffmann gibt einen Überblick, welche Änderungen aufgrund der eingebrachten Stellungnahmen vorgenommen wurden, welche sich insbesondere durch die Anmerkungen der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege ergeben.
Entgegen der Auffassung der Denkmalschutzbehörden sieht die Gemeinde auf die ehem. Gastwirtschaft Schmidt keine vom Plangebiet ausgehende Beeinträchtigung. Ebenfalls fügt sich die Gestaltung, was u. a. Firsthöhe betriff, sehr wohl in die Umgebung ein und wird dementsprechend nicht geändert.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorgestellten Fassungen gebilligt.
Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,7 kB
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2
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289,6 kB
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3
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88,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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