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ALLRIS - Auszug

28.04.2022 - 3 Sachstand Unterbringung von Flüchtlingen

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Wortprotokoll

Herr Beber berichtet, dass Flüchtlinge nach dem sog. nigsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Das Land wiederum verteilt dann an die Kreise, diese an die Gemeinden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung (Ukraine/Russland-Konflikt) gehen die derzeitigen Prognosen für das Amt Siek von zusätzlich rd. 100 Personen aus.

 

Da der verfügbare Wohnraum in den fünf amtsangehörigen Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld begrenzt und die Anmietung weiterer Wohnungen nicht in dem erforderlichen Umfang möglich ist, hat der Amtsausschuss des Amtes Siek 5 Containeranlagen mit einer jeweiligen Kapazität von bis zu 20 Personen angemietet. Es ist gelungen, in jeder der 5 Gemeinden ein geeignetes Grundstück zu finden, bei dem die baurechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer derartigen Containeranlage gegeben sind und bei denen auch kurzfristig die erforderlichen Hausanschlüsse hergestellt werden können.

 

In Brunsbek wird die Containeranlage auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Ortsteil Langelohe Ecke Bahnhofstraße / L 160 voraussichtlich Mitte 2022 errichtet werden. Mit den erforderlichen Arbeiten der Flächenherrichtung (u.a. Fundamente) wird demnächst begonnen. Die Aufstellungsgenehmigung der Containeranlage wird zunächst für 3 Jahre terminiert.

Das Grundstück wird an den Stellen, wo kein Knick vorhanden ist, eingezäunt werden. Weiterhin werden auf dem Grundstück Flächen für Pkw sowie Rettungswege, sofern noch nicht vorhanden, hergestellt werden.

 

Bis zur Inbetriebnahme der Containeranlagen werden die geflüchteten Personen in der Übergangszeit in der Mehrzweckhalle Siek untergebracht werden, sofern kein anderer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Auf Nachfrage eines Einwohners teilt Herr Beber mit, dass die Aufstellung des Wohncontainers im Ortskern innerhalb der Wohnbebauung erfolgen soll, um eine Integration der Flüchtlinge zu ermöglichen. Die Aufstellung der Containeranlage im Außenbereich beim DGH stellt keine Alternative dar. Es handelt sich nicht um Container zur Abstellung von Geräten sondern um Wohncontainer.

 

Sobald die geflüchteten Personen im Amt Siek angekommen und melderechtlich erfasst wurden, erhalten Sie entsprechende Sozialleistungen und sofern sie außerhalb der Geschäftszeiten von Nahversorgern ankommen auch Lebensmittel.

 

Sofern Einwohner*innen Ihre Unterstützung/Hilfe für die Flüchtlinge anbieten wollen (z.B. Anbietung von Wohnraum, Übernahme von Fahrten zu Ärzten, Nahversorgern etc., Dolmetscherfunktion, Kinderbetreuung usw.), geben sie bitte ihre Kontaktdaten und die Art der Hilfeleistung an ukraine@amtsiek.de auf. Das Amt Siek wird sich dann bei Bedarf melden.

 

r die Betreuung der Flüchtlinge stehen Ansprechpartner wie Pädagogen, Sicherheitspersonal, Dolmetscher etc. zur Verfügung. Auch werden Beschäftigte des Amtes sich um die Flüchtlinge kümmern und regelmäßig vor Ort präsent sein.

 

Herr Beber erläutert auf Nachfrage, dass es keine Garantie gibt, dass die unterzubringenden Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen.

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1748&TOLFDNR=33407&selfaction=print