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22.03.2022 - 6 Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt der in der Sitzungsvorlage beigefügten Richtlinie zu, die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt nicht für Zuwendungen, die bereits im Rahmen des Antragsverfahrens für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen worden sind. Die abschließende Bearbeitung dieser Zuwendungen erfolgt weiter nach der Rahmenrichtlinie vom 13.10.2015; für Neuanträge ab dem 01.01.2022 ist die neue Rahmenrichtlinie anzuwenden.
Die Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Stapelfeld ist bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,4 kB
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