15.03.2022 - 5 Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2020 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 15.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende stellt kurz den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt vor.
Anschließend werden die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses genauer betrachtet.
Hierzu werden zunächst der Anhang und der Lagebericht herangezogen. Darauf folgend werden die Gesamtergebnis- und die Gesamtfinanzrechnung, der Anlagenspiegel, der Verbindlichkeitenspiegel und der Forderungsspiegel betrachtet.
Die genaue Prüfung folgt anhand der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, die im Einzelnen besprochen werden. Stichprobenartig werden Positionen, zumeist mit größeren Abweichungen zum Ergebnis des Vorjahres oder zum Planansatz, anhand der Belege geprüft.
Zum Beispiel werden die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beim Produkt 252000 Dorfmuseum geprüft, da es hier eine große Differenz zwischen 2019 und 2020 gibt. Dies liegt insbesondere an der historischen Umgestaltung des Brunnens und an höheren Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen durch die Hausverwaltung OWG.
Außerdem wird erwähnt, dass bei der Kostenstelle 3131 BHKW die Betriebskosten (Gas) nicht aufgeführt sind. Diese wurden zur Kostenstelle 3100 gebucht. Dies ist unschädlich, da beide Kostenstellen zum selben Budget gehören. Ab 2021 werden die Betriebskosten für das Blockheizkraftwerk ebenfalls auf der Kostenstelle 3131 gebucht.
Außerdem wird erläutert wie die Planung der Abschreibungen abläuft, da es bei einigen Produkten (z.B. 126000, 538000, 541000, 573500) große Differenzen zwischen dem Planansatz und dem Ergebnis gibt. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Abschreibungen bereits bei der Haushaltsplanung berechnet werden. Dadurch können Anschaffungen, die nach der Planung getätigt werden, nicht mehr berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die am 15.03.2022 vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hoisdorf zum 31.12.2020 führte zu keiner Beanstandung.
Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Hoisdorf.
Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht werden beschlossen.
Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellte Jahresüberschuss beträgt 1.176.254,03 €. Dieser Betrag ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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