12.12.2022 - 12 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
Wortprotokoll
Die Finanzausschussvorsitzende berichtet zur Vorlage. Der Vorsitzende erklärt die Ursache für den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 846.100€ mit der erforderlichen Finanzausgleichsrückstellung für den Kreis, da diese erst spät abgerechnet wird. Weiterhin wurden die ausgewiesenen Positionen aufgrund der aktuellen unsicheren Planungslage durch die Versorger und die gestiegene Infaltionsrate, recht großzügig eingeplant, um einen Nachtragshaushalt zu vermeiden.
Im nächsten Finanzausschuss soll nochmals über die geplante Inflationsausgleichszahlung an die Beschäftigten der Gemeinde beraten werden. Die Gemeinde möchte diese Zahlung gern durchsetzten. Aktuell ist diese nach geltendem Recht nicht zulässig, zudem wäre der Betrag zu versteuern. Eine Sonderzahlung wäre nicht Bestandteil des Haushalts.
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung, den Ergebnis- und den Finanzplan und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Ergänzungen
- Spielplätze – 366100 Spielgeräte/Bosselbahn
Hier ist das Wort “Bosselbahn” in “Boulebahn” zu ändern.
- Es sollen weitere 90.000€ auf LUGM 111900 geplant werden, um den erforderlichen Ausgleich für den von der Fernwärme gezahlten Anteil am Grundstück des Besicherungsheizwerks vornehmen zu können, welches aber ganz dem Vermögen Gemeinde zuzuschreiben ist.
- Der bisher nach § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, soll von 5.000 € auf 50.000 € erhöht werden. Die Zustimmung der GV ist in diesen Fällen vorher per (Umlauf-)beschluss einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
55,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
14,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
23,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
7,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
62,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
948,8 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
233,2 kB
|