04.04.2022 - 16 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 04.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschussvorsitzende berichtet zur Vorlage.
Das Gremium befürwortet die Aufnahme eines Teilbereichs des angrenzenden Flurstücks 23/43 mit ca. 5.000m², südlich des Sportplatzes, als Fläche für Gemeinbedarfseinrichtungen für eine Kindertagesstätte, in das Plangebiet aufzunehmen. Jetzt bestünde die Chance eine zukunftsgerichtete Planung für einen Kombinationsstandort anzustoßen.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass dieses Planungsvorhaben nicht im Vorwege geprüft wurde, noch mit den übergeordneten Behörden abgestimmt wurde. Die Fläche ist derzeit als Ausgleichsfläche definiert. Zudem wird das Planungsverfahren der 38. Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 für den Schulneubau auf dem Flurstück 22/ 64 vom Schulverband Stapelfeld getragen. Bei einer Hinzunahme einer gemeindlichen Fläche ist eine Regelung zum Planverfahren zu treffen. Weiterhin ist es fraglich, ob ein Auseinanderfallen der Plangebiete der 38. Änderung des FNP und des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 22 möglich ist. Insgesamt ist der Sachverhalt verwaltungsintern zu prüfen.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet westlich der Straße "Groot Redder", östlich des Sportplatzes "Am Drehbarg", nördlich der Wohnbebauung "Am Drehbarg", südlich der Straße "Königstannen", Flurstück 22/ 64 und südlicher Teilbereich 23/43 mit ca. 5.000m², die 38. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau der Grundschule und einer Kindertagesstätte und Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche
- landschaftsgerechte Einbindung des Plangebietes
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Panentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Architektur + Stadtplanung Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbH, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg beauftragt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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