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ALLRIS - Auszug

24.10.2022 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Putzbach erläutert die Sitzungsvorlage.

Herr Schacht berichtet über die Einsicht in die Grundbucheintragungen zur Sicherung der Wegerechte.

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/004/0016 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der Waldstraße und Oetjendorfer Landstraße, östlich der Straße "Am Schwarzen Berg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage