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ALLRIS - Auszug

26.09.2022 - 4.1 Einwohnerfragen - Caterer

Reduzieren

Wortprotokoll

Caterer

Es wird nachgefragt, warum die Eltern bereits seit Januar 2022 einen erhöhten Betrag für den Caterer zahlen, obwohl die Lieferungen erst seit kurzem erfolgen.

Anmerkung der Verwaltung

Die Verpflegungsgebührenpauschalen wurde nicht aufgrund des beabsichtigten Wechsels des Caterers zum 01.01.2022 eingeführt, sondern in erster Linie zur Reduzierung des Aufwands in Kita und Verwaltung (sh. hierzu Sitzungsvorlagen 2021/004/325 nebst Ergänzungen -1 und -2).

In der Kalkulation wurden zulässigerweise neben dem reinen Aufwand für den Caterer (unabhängig davon welcher Caterer die Kita beliefert) auch die Personalkosten sowie andere mit der Verpflegung in Zusammenhang stehende Kosten berücksichtigt. Die geplante Abschreibung der 8 Öfen belief sich auf 3.665,20 Euro p.a. (bei Gesamtaufwendungen von 156.052 Euro). Tatsächlich – aufgrund eines geänderten Angebots und Anschaffungspreises – beträgt die Abschreibung aber nunmehr 4.074,56 Euro p.a.. Bei Aktivierung der Abschreibungen ab 09/2022 beträgt die Abschreibung neu demnach ca. 1.358 Euro, also ca. 2.300 Euro weniger als kalkuliert. Im Gegenzug werden die kalkulierten Aufwendungen für den Caterer (100.000 Euro) vermutlich nicht ausreichen. Hier wird ein Mehraufwand i.H.v. ca. 5.000 Euro erwartet, wobei die Rechnungsstellung des neuen Caterers abzuwarten bleibt.

Zum 01.01.2023 wird verwaltungsseitig eine neue Kalkulation der Verpflegungsgebühren – getrennt nach Kita und OGS – für die Sitzung des FA Hoisdorf am 08.11.2022 erstellt. Über-/Unterdeckungen aus 2022 werden in der Kalkulation der Verpflegungsgebühren ab dem 01.01.2024 berücksichtigt, da das Haushaltsjahr 2022 zum Zeitpunkt der Neukalkulation noch nicht abgeschlossen ist.

Verwaltungsseitig wird eine Information an die Kita-Leitung und die OGS-Leitung erfolgen mit der Bitte, diese Infos an die Eltern weiterzuleiten.