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ALLRIS - Auszug

11.01.2022 - 4 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmann vom Planungsro stellt den Abwägungsvorschlag vor.

Daraufhin bittet Herr Schmidt um folgende Änderungen:

 

-  Seite 11 der Sitzungsvorlage: Es ist zu überprüfen, ob entgegen der Beschreibung der Gemeindewehrführer und nicht die Freiwillige Feuerwehr Brunsbek-Langelohe beteiligt wurde.

 

- Seite 68, 09 c) der Sitzungsvorlage: Aufgrund des Insektenschutzes sollen keine LED Leuchten unter 3000 Kelvin verwendet werden. Erfahrungen aus dem Verfahren B11 zeigen, dass es keine kälteren Lichttemperaturen am Markt gibt.

 

- Seite 111 der Sitzungsvorlage: In der Begründung des Bebauungsplanes soll auch auf die Vereinigten Stadtwerke für den Anschluss an das Glasfasernetz verwiesen werden.

 

- Seite 63 und 69 der Sitzungsvorlage: Die Dachneigung in den Teilgebieten 3 und 4 soll von größer gleich 18° auf größer gleich 28° geändert werden. Dieser Punkt wurde separat abgestimmt und einstimmig angenommen.

 

Dem haben alle Mitglieder des Bauausschusses zugestimmt.

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 r das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, die der Vorlage 2021/003/308 als Anlage beigefügt sind, mit den Anmerkungen und Änderungen des Bauausschusses gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis: a)
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

Abstimmungsergebnis: b)
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1676&TOLFDNR=32229&selfaction=print