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ALLRIS - Auszug

29.09.2022 - 8 Kommunalwahl 2023: Bildung eines Wahlausschusse...

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage zur Beschlussfähigkeit erläutert Frau Kühl wie folgt:

 

§ 12 (5) GKWG

(5) Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Beisitzerinnen und Beisitzer beschlussfähig.

§ 15 Abs. 5 bleibt unberührt. Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.

 

§ 15 (5) bei Einteilung der Wahlkreise gilt:

(5) Der Wahlausschuss ist abweichend von § 12 Abs. 5 nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Beisitzerinnen und Beisitzer oder stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzer anwesend ist.

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Der Amtsausschuss wählt die vorgenannten Personen in den Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023.

 

Der Amtsausschuss wählt die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Susanne Kühl, als Wahlleiterin für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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