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ALLRIS - Auszug

01.09.2022 - 9 Neuabschluss eines Pachtvertrags- Sportplatzgel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister berichtet von der Beratung im Finanzausschuss und teilt weitere Erkenntnisse mit, die sich zwischenzeitlich ergeben haben:

 

Es erfolgte eine Beratung über eine finanzielle Grenze von 1.500 €, bis zu welcher die Pächterin selbst Reparaturen o.ä. beauftragen darf. Hintergrund dafür war es, den Verwaltungsaufwand bei der Hausverwaltung und damit verbunden die Vergütung geringer zu halten. Die Hausverwaltung teilte zwischenzeitlich mit, dass für eine „Vollbetreuung“ des Umkleidehauses und die anfallende Korrespondenz mit der Pächterin (Nebenkostenabrechnung, laufende Verwaltung etc.) eine Verwaltervergütung von 150 € netto monatlich für die Gemeinde anfallen würde. Auch bei einer Selbstverwaltung des Vereins bis 1.500 € bleibt das Angebot der Hausverwaltung bei 150 € netto monatlich bestehen. Begründet wird dies durch den bisher hohen Verwaltungsaufwand mit der Pächterin. Der Bürgermeister sieht eine Vollbetreuung der Hausverwaltung als deutliche Unterstützung und bevorzugt daher diese Regelung.

 

Bezüglich der Haftung kann sich die Gemeinde gegenüber der Pächterin befreien. Der Parkplatz ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel abgeschlossen. Jedoch muss die Pächterin vor der Haftung im Schadenfall in Bezug auf Eltern, Kinder und Mitarbeiter der Kindertagesstätte geschützt werden.

 

Die Wartung und Instandhaltung der Solarthermie auf dem Dach des Umkleidehauses sollte explizit in den Pachtvertrag unter § 7 Abs. 2 S. 2 aufgenommen werden.

 

Die anfallenden Kosten für die Kleinkläranlage trägt die Verpächterin (Gemeinde). Zu klären ist, wer die Kosten für die Flüssiggasanlage übernimmt.

 

Der Stromvertrag der Pächterin sollte zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der Lage am Energiemarkt nicht gekündigt werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf unter Berücksichtigung folgender Änderungen/Ergänzungen:

- § 3 Pachtzeit

5 Jahre

 

- § 4 Pachthöhe, Zahlung

zusätzliche Pachthöhe für die Sportplatznutzung 180,00 € monatlich
 

- § 7 Instandhaltungspflichten und Schönheitsreparaturen

(2) Die Pächterin hat die Kosten für die laufenden Instandhaltungen und

 Instandsetzungen im Inneren und Äußeren der Pachtsache zu tragen.

 Die Beauftragung der Arbeiten erfolgt über die Verpächterin oder die

 von ihr beauftragten Dritten.

Aufnahme der Wartung und Instandhaltung der Solarthermie unter Satz 2
 

(4) gemäß Vertragsentwurf (Brunnenkosten verbleiben bei der Gemeinde)
 

- § 13 Haftungsvereinbarung

(3) hier ist das Wort “grob” vor dem Wort “fahrlässig” einzufügen

 

Die anfallenden Kosten für die Kleinkläranlage trägt die Verpächterin. Die Kostenübernahme der Flüssiggasanlage ist verwaltungsseitig noch zu klären.

 

Der Pachtvertrag wird nach Vornahme der noch notwendigen Prüfungen und Änderungen dem Sportverein Siek zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Bürgermeister und die 1. stellvertretende Bürgermeisterin werden bevollmächtigt, die Vertragsverhandlungen mit dem Sportverein zu führen und den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Das Angebot der Hausverwaltung über die Verwaltervergütung von 150 € netto monatlich, soll nach Abschluss des neuen Pachtvertrages angenommen werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0