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ALLRIS - Auszug

28.06.2022 - 9 Bürgerbegehren gegen den B-Plan Nr. 8, 5. Änder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert, welche Änderungen am Beschlussvorschlag vorgenommen wurden. Zudem erklärt er, dass von Seiten der Initiatoren ebenfalls eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt werden muss. Sofern diese in rzerem Umfang ausfällt, als die der Gemeinde, muss die Gemeinde ihre Stellungnahme im Umfang ebenfalls kürzen. Er schlägt vor, dass er sich in diesem Fall mit Frau Görmer und Frau Ketelsen austauscht, damit keine erneute Sitzung einzuberufen ist.

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Siek beschließt folgende Stellungnahme:

 

Die Gemeinde beabsichtigt mit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes sowie die Ansiedlung eines Transportmuseums zu schaffen.

Dafür soll der Bebauungsplan Nr. 8 im Rahmen der 5. Änderung um eine gewerbliche Fläche und eine Sonderfläche „Transport-Museum“dlich des bestehenden Gewerbegebietes „ltbek“ erweitert werden.

Der umliche Geltungsbereich weist insgesamt eine Fläche von rund 4,079 ha auf.

 

Im vorhandenen Gewerbegebiet ltbek“ befindet sich am Ende der Stichstraße (Bültbek 7) u.a. auch die Firma ATG Autotechnik GmbH, die Gelenke, Faltenbalgsysteme, Plattformen und Wagenübergänge für Gelenkbusse, Straßenbahnen, Züge und Sonderfahrzeuge entwickeln und herstellt. Firmensitz, Verwaltung und Werk 2 sind in Trittau angesiedelt. Um die bereits seit Längerem angestrebte Zusammenführung der beiden Standorte in Siek zu ermöglichen und eine betriebliche Erweiterung realisieren zu können, fehlten bislang jedoch die notwendigen, an das Betriebsgelände angrenzenden Flächen.

 

In der Umgebung des Plangebietes findet sich an der Hauptstraße, die nordöstlich des Plangebietes verläuft, eine Durchmischung von Wohnbebauungen und einzelnen Gewerbe- und Handwerksbetrieben. Westlich liegt ferner der Golfplatz "Siek/ Ahrensburg". 

 

Die Flächen des Plangebietes selbst werden überwiegend durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen eingenommen. Gehölzstrukturen beschränken sich auf einen großkronigen Einzelbaum und im nördlichen Bereich auf lineare Heckenstrukturen. Im östlichen Teil verläuft ferner die Stromfreileitungstrasse, deren Strommast im südlichen Bereich des Plangebietes steht. Die Topographie im Plangebiet steigt von Westen von ca. 53,50 m NHN nach Osten auf rd. 56,70 m NHN an. Die Erschließung der im Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgt über einen westlich verlaufenden Wirtschaftsweg, eine von der Hauptstraße ausgehende und zwischen der Bebauung hindurchführte Zufahrt sowie von Süden über die Erschließungsanlage "An der Lohe". 

Die im Gewerbegebiet Bültbek/ Lohe ansässige Firma ATG Autotechnik möchte für eine langfristige und nachhaltige Standortsicherung und -entwicklung ihre Produktionsmöglichkeiten am Standort Siek erweitern und die Verwaltung aus Trittau nach Siek verlagern.

Da eine funktionale Einheit mit dem bestehenden Firmenstandort Bültbek 7 unerlässlich ist, sollen die südlich des Gewerbegebiets liegenden, nunmehr verfügbaren Flächen für die gewerbliche Entwicklung genutzt werden. Ziel der Bauleitplanung ist es daher, mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Erweiterung des Produktionsstandortes und die Ansiedlung der Verwaltung der ortsansässigen Firma ATG Autotechnik GmbH zu schaffen. Nachrangig soll auch die Ansiedlung von Start-Ups ermöglicht werden, um so Synergieeffekte zu erreichen und junge Gründer zu unterstützen.

 

Im östlichen Teil des Plangebietes soll im Bereich eines sonstigen Sondergebietes ferner ein privat geführtes, für Besucher* allgemein zugängliches "Transport-Museum" entstehen, in dem die Entwicklungen und Produkte der Firma ATG Autotechnik GmbH sowie Fahrzeuge, Maschinen, Technik und Historie zum Thema "Transport" präsentiert werden sollen. In den Museumsbereich sollen auch die Reparatur und Restauration von Ausstellungsstücken, wie z. B. Fahrzeugen, ein Museumsshop sowie Gastronomie- und Veranstaltungsmöglichkeiten integriert werden. Mit dem für Besucher allgemein zugänglich Museum wird das regionale Freizeit- und Erholungsangebot erweitert. Die Anordnung der Flächen des sonstigen Sondergebiets im Osten des Plangebietes ist erfolgt, um zum einen die gute Erreichbarkeit des Museums zu gehrleisten und einen zusätzlichen Abstand zwischen der geplanten gewerblichen Nutzung und den östlich liegenden Wohngebäuden zu erreichen. Die Abgrenzung der Baufläche des sonstigen Sondergebietes ist ferner unter Berücksichtigung des Baukonzeptes und des Flächenbedarfes für das Museum sowie einer ansprechenden Außengestaltung mit Grünflächen erfolgt.

 

Im Landesentwicklungsplan ist die Gemeinde Siek dem Ordnungsraum der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordnet worden.

 

Im Textteil des Landesentwicklungsplanes wird zum Grundsatz der Raumordnung ausgeführt:  In den Ordnungsräumen sollen die Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Hierzu sollen die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme über Schiene und Straße sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sollen in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Die Ordnungsräume sind Schwerpunkträume der wirtschaftlichen Entwicklung im Land. Sie profitieren von der Wirtschaftsstärke und der überregionalen Anziehungskraft der Oberzentren. Ein wesentlicher Standortvorteil gegenüber den Oberzentren sind größere Fchenpotenziale. Diesen Vorteil sollen sie durch eine bedarfsgerechte Flächenausweisung für Gewerbe und Industrie und eine gute Verkehrsanbindung nutzen.

 

Die Ordnungsräume entwickeln sich dynamisch, sie sind aber aufgrund ihrer Verdichtung auch durch räumliche Belastungen gekennzeichnet, wie örtliche Flächenengpässe, wachsendes Verkehrsaufkommen und zunehmende Nutzungskonflikte. Die konkurrierenden Flächenansprüche für Wohnen, Arbeiten, Land- und Forstwirtschaft, Infrastruktur, Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Infrastruktur und Naherholung und Ressourcenschutz müssen daher besonders abgewogen werden, um die wirtschaftliche Entwicklungsdynamik zu stärken und gleichzeitig Lebensqualität in den Ordnungsräumen zu sichern.

 

Die Planung dient der Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes und bietet hier einem bereits langjährig ansässigen Unternehmen, das in der Entwicklung und Herstellung von Gelenken und Wagenübergängen für Fahrzeuge tätig ist, die Möglichkeit für eine künftige betriebliche Entwicklung sowie die Zusammenführung der Produktionsstätten mit der Verwaltung. Letztere ist bislang am Standort in Trittau angesiedelt. Insofern ist die Planung auf den örtlichen Bedarf ausgerichtet und dient der Sicherung von Arbeitsstätten und der Schaffung weiterer Arbeitsplätze, so dass die Wirtschaftskraft der Gemeinde und der Region gestärkt werden. Mit dem geplanten Transportmuseum wird ferner die touristische Infrastruktur ergänzt und das regionale Freizeitangebot diversifiziert. Durch die Nähe der Gewerbegebiete zur Autobahn A 1 ist zudem eine direkte verkehrliche Anbindung gewährleistet, sodass nicht mit einer Zunahme des innerörtlichen Verkehrs, insbesondere auf der Hauptstraße zu rechnen ist.

 

Zusammenfassend lässt sich somit feststellen, dass die hier in Rede stehende Planung durch die Ansiedlung von Unternehmen und Freizeiteinrichtungen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zur nachhaltigen Stärkung und Weiterentwicklung der Wirtschaftskraft der Gemeinde Siek und der Region beiträgt. Darüber hinaus sind Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten vor Ort eine wichtige Voraussetzung für die Bindung von Einwohnern sowie den Erhalt der örtlichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen. Die Planung und das ihr zugrundeliegende Konzept haben für die Gemeinde Siek somit eine wesentliche Bedeutung, um sich wirtschaftlich so aufzustellen, dass sie sich auch künftig positiv entwickeln kann.

 

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Anpassungen des Umfangs der gemeindlichen Stellungnahme, nach vorherigem Austausch mit Frau Görmer und Frau Ketelsen vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 10 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 1

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