28.06.2022 - 7 Bericht der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Protokollführung berichtet zu folgenden Themen:
- Der Überplanmäßige Aufwand für den Zuschuss der Padel-Plätze des Tennisclubs Siek, entsteht beim Sachkonto 05.2500.421000.53180000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Die Deckung erfolgt aus dem Sachkonto 05.1900.611000.40130000 (Gewerbesteuer). (vgl. TOP 10 und 10.1, GV 10.05.2022)
- Zwischen der Neuen Straße und der rückwärtigen Koppel besteht derzeit eine Verbindung, welche zwischen den Grundstücken Neue Straße 12 und 14 verläuft. Die hinterfragte zweite fußläufige Verbindung ist in der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 5 (s. Begründung S. 4) als Verkehrsfläche angesetzt, welche allerdings nie realisiert wurde. (vgl. TOP 9, GV 28.03.2022)
- Der Müll am Kirchenstieg wird innerhalb der nächsten Tage durch den Bauhof entfernt. Die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. (vgl. TOP 14.4, GV 10.05.2022)
- Der Bodenbelag der Mehrzweckhalle wird nachmittags am 01.07.2022 zurückgebaut. Der 04.07.2022 wird für Restarbeiten freigehalten. Am 05.07.2022 erfolgt die Endreinigung, sodass die Halle ab dem Wochenende vom 08.07.2022 wieder zur Nutzung freigegeben wird.
- Auf dem Gelände des Sportplatzes Siek befindet sich eine Kleinkläranlage, zu welcher bei der Bohrung eines neuen Brunnens ein Abstand von mindestens 50m eingehalten werden muss. Seitens der Verwaltung wurde ein weiteres Angebot für den Brunnenbau angefordert. Durch den Brunnenbauer soll anschließend der Antrag bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) für die Genehmigung des Brunnenbaus gestellt werden. Die UWB gibt derzeit eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Monaten an. Der alte Brunnen ist zudem fachgerecht zurückzubauen. Dies kann auch nach dem Bau des neuen Brunnens erfolgen. Ein Rückbaukonzept ist entsprechend zu erarbeiten. (vgl. TOP 15.1, GV 10.05.2022)
Seitens der Verwaltung soll geprüft werden, welche Zwischenlösung realisiert werden kann. Fraglich ist, ob die Pumpe soweit wiederhergestellt werden kann, dass zumindest der obere Platz bewässert werden könnte. Andernfalls sind weitere Zwischenlösung zur Sicherstellung der Bewässerung zu betrachten.