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ALLRIS - Auszug

28.03.2022 - 9 Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister weist auf die Beratung in der letzten Sitzung des Bauausschusses hin. Dort machte er bereits auf eine fehlerhafte Textstelle auf Seite 5 der Begründung aufmerksam. Die Festsetzung „ein Vollgeschoss (I) als Höchstmaß“ ist nicht korrekt. Im Plangebiet gibt es sowohl eingeschossige sowie auch zweigeschossige Gebäude.

Des Weiteren wird durch einen Gemeindevertreter darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine Anbindung zwischen Straße und Ackerfläche gekennzeichnet ist, welche zwischenzeitlich nicht mehr vorhanden ist. Daraufhin ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/005/435-1 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden nicht vorgebracht.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Siek r das Gebiet Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2021/005/435-1 als Anlage beigefügt sind mit Ausnahme der zu korrigierenden Textstelle auf Seite 5 der Begründung, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planers und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird zudem gebeten, die Anbindung zwischen Straße und Ackerfläche aus dem Bebauungsplan auf Ihre Aktualität zu überprüfen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 13 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage