11.01.2022 - 6 Zuwendungsantrag vom TuS Hoisdorf e.V. für 2022...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 11.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorlage wird entnommen, dass laut dem vorliegenden Antrag ein Laptop für die Schließanlage beschafft wurde. Es stellt sich die Frage, ob der Laptop für den Betrieb der Schließanlage zwingend erforderlich ist. Diesbezüglich wird die Verwaltung um Prüfung gebeten.
Laut Antrag ist der Beginn der Maßnahme am 01.01.2022, jedoch sind die vorliegenden Rechnungen bereits aus 2021. Gemäß Nr. 2.2 der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen darf mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn über den Antrag entschieden ist.
Anmerkung der Verwaltung:
In den Räumen des TuS Hoisdorf wurde eine elektronische Schließanlage eingebaut.
Der IT-Beauftragte des TuS kann selber die Transponder mit den entsprechenden Schließberechtigungen programmieren.
Für diese Programmierung muss das Laptop gewisse System- Voraussetzungen erfüllen.
Mit dem vorhandenen Laptop war dies nicht möglich, es wurde ein neues Laptop angeschafft.