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ALLRIS - Auszug

24.11.2021 - 18 Zuwendungsantrag vom SV Siek e.V. für Hallenmie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Gemäß Anlage 1 zur „Satzung der Gemeinde Siek über die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Siek“ vom 04.03.2020 zahlt der Sportverein Siek von 1948 e.V. eine jährliche Gebührenpauschale in Höhe von 32.400, €. Damit ist eine wöchentliche Nutzungszeit von maximal 38,5 Stunden abgedeckt.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass heute über den Antrag beraten und der fehlende Finanzierungsplan bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2021 nachgereicht werden soll.

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Abschließend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Siek beschließt, dem SV Siek einen Zuschuss für die Hallenmiete in Höhe von 32.400,00 € als interne Verrechnung zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist aufgrund der internen Verrechnung nicht notwendig.

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.

Die Verwaltung wird gebeten, nach Vorlage des durch einen Steuerberater erstellten Jahresabschlusses für 2021 und nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Siekr das Haushaltsjahr 2022, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.

Kosten die im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses entstehen, werden Seitens der Gemeinde Siek nicht übernommen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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