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ALLRIS - Auszug

15.04.2014 - 6 Kindertagesstätte Hoisdorf - Gebührenkalkulatio...

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Wortprotokoll

Beratungsgrundlage: Gebührenkalkulation 2014/2015 Stand 13.04.2014

Berichterstatter: Herr Ausschussvorsitzender Rathjen

 

Die Gebührenkalkulation 2014/2015 für die Kindertagesstätte wird an die Anwesenden verteilt. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Rathjen berichtet über die wesentlichen Positionen.

Die Planzahlen der rechten Spalte sind auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2014 ausgerichtet. Sie dienen als Vergleich zu den haushaltsübergreifenden Planzahlen für das KiTa – Jahr 2014/2015. Die Umwandlung der 6-Stunden-Gruppe in eine 8-Stunden-Gruppe ab 01.08.2014 ist eingeplant. Herr Rathjen erläutert die Personalkosten. Hier sind 26.000 € eingerechnet für eine noch zusätzlich (Wunschperson) einzustellende Erzieherin.

 Ab 01.08.2014 werden in der KiTa 3 Integrationskinder zu betreuen sein. Herr Rathjen erläutert ferner die Belegungsprognose unter Punkt 5.1 der Gebührenkalkulation. Die neu einzustellende Kraft soll im Hortbereich eingesetzt werden. Insoweit werden sich die Hortgebühren dann entsprechend erhöhen. In der vorgelegten Gebührenkalkulation ist die Hortgebühr mit und ohne Wunschperson (Wp.) angegeben. Abschließend erläutert der Ausschussvorsitzende zur Finanzierung die Elterngebühren, die Zuweisungen des Kreises und des Landes sowie den Anteil der Gemeinde Hoisdorf.

Die Gebührenkalkulation wird dem Beirat vorgelegt. Die nächste Sitzung soll am 13.05.2014 stattfinden. Die Entscheidung der Gemeindevertretung soll dann am 26.05.2014 beschlossen werden.

In der Grundschule arbeitet eine ehemalige Lehrerin täglich 1 Stunde als Hausaufgabenhilfe. Sie ist als Honorarkraft beschäftigt und wird von der Erwin Baer Stiftung finanziert. Da für die zu besetzenden Stellen derzeit keine Bewerbungen vorliegen, schlägt die KiTa – Leitung vor,  mit der Lehrerin kontakt aufzunehmen, um diese für 8 Stunden in der Woche für den Hortbereich zu gewinnen. Der Stundensatz soll bei 30 € liegen. Dieses erscheint den Ausschussmitgliedern zu hoch. Herr Bürgermeister Schippmann hält einen Stundensatz von 15 € für angemessen.

Zur weiteren Vorgehensweise soll wie folgt verfahren werden:

  • Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob es für die Gemeinde zulässig ist, eine Kraft auf Honorarbasis in der KiTa zu beschäftigen.
  • Die KiTa – Leitung wird gebeten, die Bereitschaft für die Hortarbeit zu erfragen und den Stundensatz für das Honorar zu ermitteln.
  • Die KiTa – Leitung wird weiterhin um Vorlage einer Stellungnahme gebeten. Hieraus soll hervorgehen, ob künftig im Hort mit einer Honorarkraft gearbeitet oder lieber eine Kraft für 22 Stunden/Woche für die KiTa eingestellt werden soll.

 

Diese Punkte sollen bis zum 25.04.2014 geklärt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Beschäftigung einer Honorarkraft ist grundsätzlich möglich. Diese Person muss sich eigenständig um die Steuer- und ggf. Sozialversicherungspflicht kümmern. Eine abschließende Beurteilung ist verwaltungsseitig jedoch nicht möglich. Erst nach Vertragsabschluss und Aufnahme der Tätigkeit kann der Sachverhalt dem Rentenversicherungsträger (hier gibt es eine entsprechende Stelle) zur Prüfung der Selbständigkeit vorgelegt werden.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hoisdorf, die Kindertagesstättengebühren für den Elementarbereich gemäß der vorgelegten und in der Anlage beigefügten Gebührenkalkulation vom 13.04.2014 ab 01.08.2014 anzugleichen.

Einer Zusatzhilfe für den Hortbereich wird zugestimmt.

Die Gebührenkalkulation wird angepasst, sobald die oben genannten Punkte zur weiteren Vorgehensweise geklärt sind. Sie wird dann dem Beirat und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.
 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig