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ALLRIS - Auszug

09.01.2023 - 5 Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Hoisdor...

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Wortprotokoll

Zusätzlich soll eine Traufhöhe von 6,50m gelten.

 

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a) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf wird, wie der Vorlage 2022/004/0007-1 als Anlage beigefügt, gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung nach § 13b i.V.m. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll nach § 13b i.V.m.§ 3 (1) BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

Parallel erfolgt eine Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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