10.10.2022 - 6 Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 10.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschuss diskutiert die vom ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 20 abweichende GRZ von 0,2 auf jetzt 0,3.
Da sich die Bauart seit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit den Jahren verändert hat, Terrassen seit 2021 in die GRZ I einzurechnen sind und die geplanten Baugrundstücke eine für die GRZ anrechenbare Größe von insgesamt 1.300m² haben, erscheint die Erhöhung der GRZ auf 0,3 durchaus sinnvoll.
Insgesamt sollen die Festsetzungen etwas gelockert werden, um auch neuere Bauformen zu ermöglichen.
Vorgeschlagen wird daher, die derzeit vorgesehene Firsthöhe von max. 9,50m beizubehalten. Die Dachneigung soll auf min. 15° festgesetzt werden. Zudem soll eine Traufhöhe von max. 6,50m aufgenommen werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die geänderten Festsetzungen mit dem Planungsbüro zu besprechen und die Vorlage zur Sitzung der Gemeindevertretung entsprechend anzupassen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
a) Billigung der Planunterlagen
Der Planvorentwurf wird in der vorliegenden Fassung vom 22.08.2022 mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Aufnahme einer Traufhöhe von max. 6,50m
- Änderung der Dachneigung auf mind. 15°
b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll nach § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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