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ALLRIS - Auszug

02.06.2021 - 8.4 OEK - Weiteres Vorgehen

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Beschlussvorschlag:

Herr Reppel führt aus, dass nicht alle Potentialflächen gleichzeitig bzw. parallel weiterent-

wickelt werden können. Die Vorgaben zur Landesplanung hinsichtlich der Anzahl der möglichen Wohneinheiten sind bindend, des Weiteren sind Einflüsse auf die vorhandene Infrastruktur zu berücksichtigen.

 

Das Planungsbüro soll weitere Abstimmungen / Klärungen mit der Landesplanung und den Trägern öffentlicher Belange vornehmen.


Ziel ist es ein städtebauliches Gesamtkonzept ( r 11 + 12, wobei in 10 Bezüge zu 11 + 12 erkennbar sind ) zu entwickeln. Hiernbei stehen Ideen und Möglichkeiten für eine zeitgemäß gemischte Bebauung unter der Berücksichtigung von Erholungs- und Freiflächen im Vordergrund. Es ist nicht Ziel ausschließlich Grundstücke für Einfamilienhäuser zu schaffen, das Thema “bezahlbarer Wohnraum“ ist besonders zu berücksichtigen.

 

Die Gemeinde Siek geht davon aus, dass die Umsetzung nicht sofort und in Gänze erfolgt bzw. kann und muss. Es soll jedoch eine Reihenfolge der zu entwickenlnden Flächen B 10-12 unter Berücksichtigung einer abschnittweisen Umsetzung innerhalb 11 + 12 festgelegt werden.

Herr Bitzer stellt klar, dass ein diesbezüglicher Beschluss von einer zukünftigen Gemeindevertretung auch revidiert werden kann, es entsteht keine dauerhaft bindende Planungspflicht.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 6
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 0

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