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ALLRIS - Auszug

29.11.2021 - 5 Zuwendungsantrag der VSG Stapelfeld für 2022

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes ergibt sich:

Die Verwaltung wird gebeten zu klären, warum der VSG Stapelfeld einen Verwendungsnachweis für den Zuschuss einreichen muss, der TC Brunsbek hingegen nicht.

 

Hinweis der Verwaltung:

Lt. Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an Dritte Punkt 3.4 „…kann auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises verzichtet werden, wenn dies nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 € nicht übersteigen“.
 

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Beschlussvorschlag:
Der VSG Stapelfeld erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000 . Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2023 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Braakr das Haushaltsjahr 2022, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Antragssteller zu fertigen. 
 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen :5 
Nein-Stimmen :0 
Enthaltungen :0 
 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1525&TOLFDNR=31726&selfaction=print