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ALLRIS - Auszug

12.04.2021 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Einwohnerin fragt an, ob zunächst alle Fragen der Einwohner gesammelt werden und dann eine Beantwortung durch die Gemeindevertretung erfolgen könnte. Der Vorsitzende gibt an, dass die Vorgehensweise in der Geschäftsordnung (§7) der Gemeinde Stapelfeld festgeschrieben steht.

 

Eine Einwohnerin fragt, an, warum kein anderes Büro mit der 2. Stellungnahme zum Genehmigungsantrag der Neubauvorhaben Müllheizkraftwerk (MHKW) und Mono-Klärschlammverbrennung (KVA) beauftragt wurde, da doch einige Punkte, wie z.B. die Bestverfügbare Technik (BVT), in der ersten Stellungnahme des Büros -nach ihrer Auffassung- nicht berücksichtigt wurden. Der Vorsitzende berichtet, dass die Wahl das Büro erneut zu beauftragten eine gemeinsame Entscheidung der Amtsgemeinden war und diese mit der vorliegenden Stellungnahme zufrieden sind. Zudem ist die Erarbeitung der Stellungnahme absolut neutral erfolgt, da bewusst darauf geachtet wurde, dass es keine Verbindungen zum Antragssteller vorhanden ist.

 

Die Einwohnerin fragt weiter, warum die in den Stellungnahmen der Stadt Ahrensburg und der Gemeinde Großhansdorf gemachten negativen Feststellungen zum Brandschutzkonzept der Neubauvorhaben MHKW und KVA, nicht auch durch das Büro erkannt wurden. Der Vorsitzende und die Verwaltung antworten, dass der Prüfauftrag für das Thema Brandschutz bei der zuständigen Fachbehörde beim Kreis Stormarn liegt. Dies war nicht Schwerpunkt der Prüfung des beauftragten Büros.

 

Es wird seitens der Einwohnerin gefragt, ob das neu gebaute Besicherungsheizwerk die Versorgung des gesamten Ortes bei Ausfall leisten kann, da es während des letzten Ausfalls des MHKW zu Schwankungen in der Versorgung kam. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Schwankungen eine andere technische Ursache hatten und Besicherungsheizwerk für die Versorgung des Ortes ausgelegt ist. Es werden 8MW Leistung erzeugt, dies bezieht die Gemeinde auch von dem MHKW.

   
Ein Einwohner fragt an, was die Gemeinde unternehmen möchte, damit der Vertrag zwischen dem Kreis Stormarn und dem Antragssteller der Neubauvorhaben MHKW und KVA in Stapelfeld, eingehalten wird. Die hier festgeschriebenen Immissionsgrenzwerte seien geringer, als die im Genehmigungsverfahren angegebenen Werte. Zumal eine Kapazitätserweiterung und die zusätzliche KVA eine Zunahme an Immissionsbelastungen für die Bevölkerung befürchten lassen. Der Vorsitzende erklärt, dass es sich bei dem beschriebenen Vertrag, um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt und diese nicht öffentlich ist. Die Gemeinde ist kein Vertragspartner und kann daher nicht auf die Einhaltung etwaiger Vertragsinhalte einwirken. Ein Gemeindevertreter ergänzt, dass nach der ersten Beteiligungsrunde zum Genehmigungsantrag durch den Antragssteller Anpassungen an der Genehmigung vorgenommen werden mussten. Hiernach werden die gesetzlich vorgegebenen Immissionsgrenzwerte eingehalten.

 

Der Einwohner fragt ergänzend, warum über die Hinzunahme der Baustelleneinrichtungsfläche per Eilentscheid des Bürgermeisters entschieden wurde. Die Verwaltung erklärt, dass der Antrag nach der letzten Gemeindevertretersitzung Mitte Dezember eingegangen ist und die Frist zum gemeindlichen Einvernehmen -nach den Vorgaben des Baugesetzbuch- 2 Monate beträgt. Aufgrund der aktuellen Pandemielage hat zwischenzeitlich keine Sitzung stattgefunden, demnach kann entsprechend des § 50 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ein Eilentschied getroffen werden. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu die Gemeindevertretung vorab für den Entscheid involviert wurde.

 

Ein Einwohner fragt an, ob die aufgestellten Fahrradbarrieren im Bereich Am Drehbarg / Lütten Damm, Richtung Bogenschießanlage, ggf. verändert werden können, da diese recht eng stehen. Vom Vorsitzenden wird erklärt, dass diese extra so gebaut wurden, um eine zu zügige Durchfahrt mit dem Fahrrad zu verhindern, da es sonst zu gefährlichen Situationen mit dem kreuzenden PKW Verkehr kommen kann.