07.04.2014 - 9.3 Bebauungsplan Nr. 10, 4. Änderung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 07.04.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Festsetzung eines Gewerbegebiets im Anschluss an die nördlich bestehenden Gewerbegebiete.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.
Auf Basis des städtebaulichen Vorkonzeptes sind der Vorentwurf der Bebauungsplan-Änderung inklusive Begründung auszuarbeiten und die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) und der Behörden nach § 4(1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.