26.08.2021 - 7 Grundsatzbeschluss zum Tarifvertrag-Fahrradleasing
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Amtsausschusses
- Gremium:
- Amtsausschuss Siek
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Amt Siek wendet den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern an. Die Beschäftigten erhalten hiernach die Möglichkeit, ein Fahrrad aus dem Angebot eines noch festzulegenden Dienstleisters im Rahmen der Entgeltumwandlung zu leasen und dieses auch privat zu nutzen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit einem Dienstleister zu unterschreiben.
Auch Beamte des Amtes Siek erhalten die Möglichkeit der Umwandlung von Bezügen zum Erwerb eines privat nutzbaren Dienstrads, soweit diese gesetzlich eröffnet ist.
Den Beschäftigten wird unabhängig von der Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung für das Leasing bzw. den Kauf eines Fahrrads ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 30,00 € (, befristet auf maximal 2 Jahre, gewährt. Die Höhe des gesamten Zuschusses darf 50% der Kosten des Fahrrades ohne Zusatzleistungen und Zubehör nicht übersteigen. Diese Zuschuss-Regelung gilt vorbehaltlich einer anderen Bewertung/Aussage des KAV.
Eine Umsetzung des Beschlusses erfolgt erst nach abschließender Prüfung und Empfehlung durch den KAV und/oder das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.