08.12.2020 - 12 Einnahme- und Ausgabenplan für das Haushaltsjah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Timm Bauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage der Verwaltung vom 19.11.2020 wird Bezug genommen.
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hoisdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf und Oetjendorf einschließlich Jugendfeuerwehr und Musikzug sieht eine Einnahme- und Ausgabeplanung vor, die vom Wehrvorstand aufzustellen und von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist. Der jeweilige Einnahme- und Ausgabeplan tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.
Von der Freiwilligen Feuerwehr Oetjendorf, der Jugendfeuerwehr Hoisdorf / Oetjendorf und dem Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf liegt die jeweilige Haushaltsplanung 2021 entsprechend dem Musterplan des Landesfeuerwehrverbandes vor. Sie enthalten die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kontostände.
Herr Schacht weist darauf hin, dass das Datum 04.12.2021 für den Stand der Rücklage in dem Plan des Musikzuges auf 01.01.2021 geändert werden muss.
Herr Schulz stellt hier die Inanspruchnahme der Rücklage bereits bei der Planung in Frage. Herr Schacht widerlegt die Annahme, da diese Planung nichts mit der Haushaltsplanung der
Gemeinde zu tun hat. Insoweit ist hier bereits bei der Planung eine Rücklagenentnahme möglich. Es handelt sich zudem um das Konto des Musikzuges.
Da mit der Haushaltsplanung die Kontostände angegeben werden müssen, ist die vorgelegte Planung der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf nicht vollständig. Der Finanzausschuss weist diese einvernehmlich zurück und bittet die Feuerwehr Hoisdorf bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 21.12.2020, eine mit allen erforderlichen Daten versehene Planung vorzulegen und dabei das Muster des Landesfeuerwehrverbandes zu verwenden.