10.11.2020 - 10 Antrag auf Delegierung der Freizeitfahrtenförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 10.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Timm Bauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage der Verwaltung vom 29.10.2020 wird verwiesen.
Seitens der Amtsverwaltung wird vorgeschlagen, die Freizeitfahrtenförderung ab 01.01.2021 auf den Kreisjugendring Stormarn e.V. (KJR) zu delegieren. Die ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter/-innen brauchen dann nur noch einen Antrag für Kreiszuschüsse und Zuschüsse der Städte und Gemeinden zu stellen. Die Gemeinde zahlt dafür 0,17 € pro Tag und Teilnehmer an den KJR.
Nach § 3 der vorgelegten Vereinbarung erhält der Kreisjugendring die auszuzahlenden Mittel und die Verwaltungskostenerstattung vorschüssig in zwei Teilbeträgen. Die erste Rate in Höhe von 50 % der veranschlagten Jahresförderung steht dem Kreisjugendring ab 01. Februar des Jahres zur Verfügung.
Die Finanzausschussmitglieder sind sich einig, dass es unter Berücksichtigung des Haushaltsbeschlusses mit dieser Frist zu eng sein wird. Aufgrund dessen soll hier der 01. März des Jahres eingesetzt werden.