11.11.2020 - 4 Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2020 + 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss des Amtes Siek
- Datum:
- Mi., 11.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schacht und Herr Beber verlassen für diesen Tagesordnungspunkt den Raum, da sie laut § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Grund für die Befangenheit ist die Tätigkeit beim Vorstand der Schmidtschen Stiftung, welche einen Zuschussantrag gestellt hat. Für die Beratung und Abstimmung zum Antrag der Stiftung übernimmt Herr Heydasch als stellvertretender Vorsitzender die Leitung der Sitzung.
Da es sich bei dem Antrag der Schmidtschen Stiftung auch um einen Zuschuss für das Vorjahr handelt fragt Herr Westphal, ob der Finanzausschuss einen Zuschuss überhaupt nachträglich genehmigen darf.
Frau Kühl bejaht diese Frage, da es sich bei einem Zuschuss um eine freiwillige Aufgabe handelt und dieses im Ermessen des Ausschusses liegt.
Auf Nachfrage von Herrn Bitzer erläutert Frau Kühl im Nachhinein welchen Zweck die Schmidtsche Stiftung verfolgt und aus welchem Grund sie gegründet wurde. Außerdem verweist Frau Kühl auf die vom Amt beschlossen Zuschussrichtlinien
Für die Schmidtsche Stiftung wird gesondert abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen :
Enthaltungen :
17:19 Uhr. Herr Schacht und Herr Beber betreten wieder den Sitzungsraum und nehmen am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil. Herr Schacht übernimmt außerdem wieder den Vorsitz.
Die Mitglieder beraten über die restlichen Zuschussanträge.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschließen:
Die AWO Interkulturell erhält für Migrationsberatung einen Zuschuss in Höhe von 552,97€. Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet.
Der Verein Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. erhält für die Frauenberatungsstelle sowie das Frauenhaus einen Zuschuss in Höhe von 1.100€.
Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird nicht verzichtet.
Die August Schmidt´sche Stiftung erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.400€. Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird nicht verzichtet.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 stehen im Budget Aufwand FB 2 (Kostenstelle Kultur/Heimat) zur Verfügung. Die Verwaltung wird gebeten, den entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller ist zu fertigen