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ALLRIS - Auszug

07.12.2020 - 14 Neufassung der Satzung über die Benutzung und E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der KiTa-Ausschussvorsitzende trägt zur Vorlage vor. Die Neufassung ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

 

Die inhaltliche Klarheit des § 2 Abs. 4 ist nicht gegeben, hier soll eine einfachere Formulierung bzw. Satzstellung gewählt werden.

 

Die Eltern zahlen die Beiträge 12 Monate durch.

 

Die KiTa Stapelfeld ist derzeit zu 100% mit 80 Kindern ausgelastet.

 

Eine Auslagerung des § 5 als neue Anlage 2 ist durch die Verwaltung zu prüfen. Die Anlage 2 ist entsprechend des heutigen Beschlusses zu vervollständigen.

 

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Beschluss:
Die Satzstellung des § 2 Abs. 4 der Satzung soll angepasst werden.

 

Die Personalkosten werden von der Gemeinde getragen.

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld setzt die Verpflegungsgebühren der Kita Stapelfeld ab dem 01.01.2021 wie folgt fest:

 

-          Mittagstisch:     monatlich 60 Euro

 

-          Kostgeld (Frühstück/Imbiss):  monatlich 12 Euro

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte „Satzung der Gemeinde Stapelfeld über die Benutzung und die Erhebung von Elternbeiträgen der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung)“ inkl. der zuvor genannten Änderungen zum 01.01.2021.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : -
Enthaltungen : -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1367&TOLFDNR=27612&selfaction=print