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ALLRIS - Auszug

10.03.2020 - 5.2 Sachstandsbericht - Zone 30

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Wortprotokoll

Herr Reppel berichtet über den aktuellen Sachstand der Verwaltung zur 30er-Zone. Nach

erfolgter Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises werden Tempo-30-Zonen unter bestimmten Voraussetzungen im Einvernehmen mit der Gemeinde angeordnet. Voraus-

setzung ist vor allem, dass die Gemeinde darlegt, welche ihre Vorfahrtsstraßen und Straßen des überörtlichen Verkehrs sind. In Siek wären das die Alte Landstraße (K39) und die Hauptstraße. In Gewerbegebieten kommt die Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht in Betracht, da es sich nicht um ein Wohngebiet handelt. Eine Einrichtung von Tempo-30-Zonen käme also nur noch da in Betracht, wo zurzeit noch nicht Tempo 30 angeordnet ist.

Zur Vorfahrtsregelung Alte Landstraße (K39) und Hauptstraße:

Der Kreis als untere Verkehrsbehörde stimmt einer geänderten Vorfahrtsregelung an der

K 39 / Ecke Hauptstraße nicht zu. Vor allem ist die bauliche Einmündungssituation nicht dazu ausgelegt, die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ zur Anwendung zu bringen.

 

Herr Reppel bittet die Verwaltung um Klärung, warum die Verkehrsaufsicht die Hauptstraße als Straße für den überörtlichen Verkehr bewertet unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgehungsstraße. Des weiteren bittet Herr Reppel die Möglichkeit abzuklären den Schwerlastverkehr auf der Hauptstraße auf 7,5 t (Anlieger frei) zu beschränken.