28.01.2020 - 6 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Di., 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Der SV Siek bezieht sich im Antrag auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezüglich einer Drittelregelung der Übungsleiterkosten.
Vielen der Anwesenden ist die angesprochene Drittelregelung (SV Siek / Kreissportverband / Gemeinde Siek) und die Tatsache, dass der Kreissportverband sich im laufe der Jahre immer weiter aus der Bezuschussung zurückgezogen hat, seit Jahren bekannt.
Insofern wurde nie in Frage gestellt, dass die entstandene Differenz vom Zuschuss des Kreissportverbandes durch die Gemeinde Siek ausgeglichen wird.
Da Verwaltungsseitig jedoch kein entsprechender Beschluss ermittelt werden konnte, soll jetzt ein Grundsatzbeschluss über die Bezuschussung der Übungsleiterkosten gefasst werden (sh. TOP 6.1. dieser Sitzung).
Hierzu erteilt der Voritzende zunächst den Herren Unger und Bergmann vom SV Siek das Wort.
Herr Bergmann teilt mit, dass im SV Siek insgesamt ca. 40 Übungsleiter tätig sind und der Verein mit jedem Übungsleiter einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat.
Danach erhalten die Übungsleiter folgende Vergütung:
- mit gültiger Lizenz 14,00 € / Std.
- ohne gültige Lizenz 7,00 € / Std.
- Assistenten 5,00 € / Std.
aus denen sich dann die gesamten Übungsleiterkosten ergeben. Die Abrechnung wird beim Kreissportverband eingereicht und dort wird die Zuschusssumme nach einem bestimmten Schlüssel ermittelt. Nachdem die Zahlung des Kreissportverbandes beim SV Siek eingegangen ist, steht die Differenz zum „Drittelbetrag“ fest und der SV Siek stellt einen entsprechenden Zuschussantrag an die Gemeinde (sh. Vorlage -Schreiben vom 13.12.2019-).
Den Anwesenden ist klar, dass sich der Anteil der Gemeinde Siek inzwischen auf annähernd 2/3 der gesamten Übungsleiterkosten beläuft. Von Seiten der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung besteht jedoch Einnigkeit darüber, dass dieses auch so gewollt ist. Sollte es dem SV Siek finanziell nicht mehr möglich sein, die Übungsleitertätigkeit wie bisher zu vergüten, wird befürchtet das dieses den Sportbetrieb massiv gefährden könnte.
Auch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge im SV Siek wird in diesem Zusammenhang seitens der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertetung nicht gefordert.
Seitens des Finanzausschusses wird jedoch bedauert, dass der Zuschussantrag erst im Dezember 2019 gestellt wurde und somit keine entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2020 dafür bereitgestellt werden konnten.
In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass für die Endabrechnung der Übungsleiterkosten 2020 ebenfalls keine Mittel eingeplant wurden.
Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen 2021, wird daher von Seiten des Ausschusses darum gebeten, dass der Antrag des SV Siek künftig die gesamte Zuschusssumme der Übungsleiterkosten für das jeweilige Jahr enthält (Abschlag und voraussichtliche Höhe aus der Endabrechnung).
Abschliessend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Gewährung eines weiteren Zuschusses im Jahr 2020 für die Übungsleiterkosten in Höhe von 10.858,40 € (Endabrechnung 2019) an den SV Siek zu.
Ausserdem wird dem SV Siek ein weiterer Zuschuss von maximal 12.000,00 € für die Endabrechnung der Übungsleiterkosten 2020 gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des entsprechenden Nachweises.
Die zusätzlichen Mittel werden ggf. im Nachtragshaushalt 2020 bereitgestellt.