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ALLRIS - Auszug

28.09.2020 - 10 Bebauungsplan Nr. 13, 9. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schacht fasst den Sachverhalt zusammen und bittet die Verwaltung um Änderung der Planzeichnung Teil A wie folgt:

Das Zeichen (Dreieck mit E) in der Legende trägt die Beschreibung: „nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig“. Das Wort „Doppelhäuser“ muss gestrichen werden.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13, 9. Änderung der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/004/238 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Amtsvorsteher wird gebeten, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 13, 9. Änderung für das Gebiet nördlich der Grundstücke "Sprenger Weg 13 - 15", östlich der Grundstücke "Am Dorfmuseum 13-15", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13, 9. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13, 9. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen :  13
Nein-Stimmen :   0
Enthaltungen :   0 
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1307&TOLFDNR=26257&selfaction=print