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11.12.2019 - 8 Auflösung der Beiträge - Ergänzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.02.2019 (vgl. Vorlagen 2019/007/014 und 2019/007/014-1) beinhaltete keinen Zeitraum für die Auflösung der Beiträge und beitragsähnlichen Entgelte. Die Beiträge sind gemäß § 6 Absatz 2 Satz 5 KAG SH zur Minderung der Benutzungsgebühren nach einem nach der Nutzungsdauer gleichmäßig zu bemessenden Abschreibungssatz aufzulösen. Die durchschnittliche Nutzungsdauer der Anlagen des Abwasserverbandes beträgt 50 Jahre.