10.08.2020 - 6 Erarbeitung einer Stellplatzsatzung- Grundlagen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 10.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage Nr. 217 wird inhaltlich besprochen. In der Auflistung fehlt die Gruppe Senioren-, Alten- und Pflegeheime. Hier sollen 0,2 Stellplätze je Bewohner die Grundlage sein sowie Stellplätze für den Anlieferverkehr. Ebenso müssen Stellplätze für Mitarbeiter vorgehalten werden (die Verwaltung möge bitte einen Vorschlag für die Anzahl machen).
Für die folgenden Straßen soll beidseitiges Halteverbot gelten: Krütz Hausnummer 2-14, Bahnhofstraße Hausnummer 2-14 sowie Sieker Berg bis Einmündung.
Frage an die Verwaltung:
Ist die Verwaltung auch für den ruhenden Verkehr auf Kreis- und Landesstraßen zuständig?
Anmerkung der Verwaltung:
Anordnungen für den ruhenden Verkehr an Kreis- und Landesstraßen erteilt der Kreis Stormarn.
Beschluss:
1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung ab 01.01.2021 eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde Hoisdorf einzuführen.
2. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag zur Regelung des ruhenden Verkehrs unter Berücksichtigung der oben genannten Vorschläge zu erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128,6 kB
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