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ALLRIS - Auszug

25.09.2019 - 6 Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren des Mül...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beber erteilt Herrn Dr. Willenbockel vom Büro ERM das Wort.

 

Das Büro ERM hat im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß §10 Abs. 5 BImSchG I. V. m. § 11 der 9. BImSchV die umweltfachliche Prüfung der Genehmigungsunterlagen für die Neubauvorhaben des MHKW und der KVA übernommen. Unabhängige Fachingenieure wurden hierzu konsultiert. Dabei wurden die Unterlagen stichprobenartig im Generellen und in Bezug auf konkrete Fragestellungen, die aus der Öffentlichkeit und den gemeindlichen Gremien stammen, analysiert. Die Ergebnisse wurden in tabellarischer Form zusammengestellt, gemäß den Anforderungen des LLUR.

 

Herr Dr. Willenbockel führt aus, dass zu klärende Fragen bzw. nachzureichende Unterlagen und Informationen zu den Prüfinhalten als Anmerkung in die Tabelle aufgenommen und einer Bewertung unterzogen wurden. Die einzelnen Punkte der Tabelle werden von ihm vorgetragen.

 

Herr Dr. Tischler ergänzt, dass zum Verfahren der Behördenbeteiligung nach dem BImSchG keine rechtlichen Anmerkungen bestehen. Den beteiligten Gemeinden und dem Abwasserverband Siek obliegt der Beschluss der Stellungnahme. Die Stellungnahme wird nach Abgabe an die Genehmigungsbehörde von dieser inhaltlich geprüft und fließt -unter der Voraussetzung der Feststellung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben- in den Genehmigungsbescheid ein.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss empfiehlt den Gemeinden Braak, Brunsbek, Siek und Stapelfeld und dem Abwasserzweckverband Siek, die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbüros zum Genehmigungsverfahren der Neubauvorhaben des Müllheizkraftwerks und der Mono-Klärschlammverbrennung in Stapelfeld an das LLUR zu beschließen und abzugeben.

 

Die Stellungnahme soll im Rahmen der formellen Behördenbeteiligung bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, über die Verwaltung bis zum 30.09.2019 fristgemäß eingereicht werden.

 

Über das beschriebene Vorgehen besteht Einvernehmen.

 

Die Sitzung wird für die Dauer von 15 Minuten unterbrochen.

 

 

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