25.11.2013 - 10 Ersetzung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.02...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 25.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beschluss:
Der Beschluss vom 27.02.2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet: nördlich der L 91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, östlich bis zum ersten nördlichen Knick ortsauswärts, wird durch folgenden Beschluss ersetzt:
- Für das Gebiet nördlich der L 91 Krütz im Anschluss an die Bebauung,
westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts wird der B-Plan Nr. 21 aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung von Wohnbaufläche und
Bereitstellung einer Fläche für die örtliche Feuerwache bzw. ein Feuerwehrgerätehaus.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 abs. 1 Satz2
BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planlabor
Stolzenberg aus Lübeck beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1
BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die all
gemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll
durch Auslegung erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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735 kB
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