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ALLRIS - Auszug

21.01.2014 - 6 Verkehrssicherung

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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt erinnert der Vorsitzende an die bisherige Beratung und die anstehende Verkehrsschau (27.05.2014) im Amt Siek, in deren Ergebnis vermutlich viele innerorts liegende Radwege aufgehoben werden. Die Gemeinde hat einen Sicherheitsauditor mit der Überprüfung der verkehrlichen Situation im Gemeindegebiet beauftragt. Der Zwischenstand Januar 2014 wird dem Ausschuss in Form einer Beamer-Präsentation vorgestellt. Diese liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Der Inhalt wird wie folgt zusammengefasst:

  • Wendehammer Hauptstraße 
    Durch den Bau eines Radweges zwischen Querung L224 und Wendehammer Hauptstraße werden die Radfahrer direkt auf die Fahrbahn geleitet. Eine Querung der Hauptstraße ist nicht mehr notwendig. Im Bereich der Zufahrt zum Küchenstudio ist die Vorfahrtsituation durch bauliche Maßnahmen zu verdeutlichen (Tausch Asphalt gegen Pflaster, Tiefbord, Sichtdreieck durch Versetzen des Werbeschildes herstellen, Markierungsarbeiten).
  • Jacobsrade 
    Es wird verdeutlicht, dass Radfahrer in der Praxis als „Fahrzeuge“ behandelt werden. Daher sollen Radfahrer auch in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge geführt werden. Die angenommenen Verkehrsbelastungen (Siek - Gewerbegebiet) rechtfertigen eine separate Radfahrerführung nicht. Dies gilt auch für den Kreuzungsbereich. Der Einrichtung eines Schutzstreifens stehen zu geringe Fahrbahnabmessungen entgegen.
    Der Vorsitzende sieht die Stellung von Radfahrern im Straßenverkehr wie dargestellt, verweist jedoch darauf, dass die Kontaktschleifen an der Ampelkreuzung auf Fahrradfahrer nicht reagieren.             
    Anmerkung der Verwaltung:  Hier sind bereits optische Erfassungen möglich. Ggf. kann dies im Zusammenhang mit der Verkehrsschau angesprochen werden.
  • Alte Landstraße 
    Die beginnende Ortslage sollte dem Kraftfahrer zusätzlich zum Ortseingangsschild durch geeignete Maßnahmen signalisiert werden. Die ursprünglich geplante, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen (Fahrbahnteiler) im Ortseingangsbereich (von Meilsdorf) wurden beim Ausbau der K39 nicht realisiert. Alternativ wäre die Positionierung von Barken ein optischer Hinweis, der zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen sollte.             
    Der neue Radweg wird außerorts regelkonform betrieben und innerorts als Zweirichtungsradweg fortgesetzt. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften werden im Anhang unter Pkt. 4.2.2 beschrieben. Eine Aufhebung der Benutzungspflicht hätte hier jedoch die Folge einer zweifachen Querung der „Alten Landstraße“. Für den Bereich der Kreuzung zur Hauptstraße wurde bereits in 2011 eine Untersuchung durchgeführt. Bei der Maßnahme verlängert sich sogar der Weg der Querungshilfe. Zudem ist davon auszugehen, das diese Führung nicht angenommen wird.
  • Für den Bereich der Hauptstraße (Lohe bis EDEKA) ,sowie Ortseingangsbereich Hoisdorfer Weg liegen die Ergebnisse noch nicht vor.

Der Ausschuss diskutiert im weiteren Verlauf die vorgetragenen Punkte. Darüber hinaus kommt man überein, sich ggf. doch eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage zu beschaffen. Diese soll u.a. eine offene und eine verdeckte Messung, sowie Auswertungsmöglichkeiten vorsehen.

Anmerkung der Verwaltung: Es liegt ein Angebot für ein Gerät mit diesen Eigenschaften vor. Die Kosten belaufen sich auf brutto 2.650€. Auswertungsmöglichkeiten sind online gegeben. Es wurde auch angeboten, ein Testgerät für 1-2 Wochen zu erhalten.


 

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