Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

16.01.2019 - 4 Sachstand zum Neubaugebiet Kronshorst

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Beber berichtet, dass voraussichtlich in der Sitzung der Gemeindevertretung Brunsbek im Februar 2019 der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. Bislang fehlt noch die Stellungnahme hinsichtlich der Oberflächenentwässerung.

 

Die Veräußerung der Grundstücke kann dann voraussichtlich im Laufe des 1. Halbjahres 2019 erfolgen. Die Grundstücksgrößen sind unterschiedlich, beginnen aber bei mind. 600 m² für Einzelhäuser und 900 m² für Doppelhäuser. Ein Mindestquadratmeterpreis steht noch nicht fest.

 

Mit der Bewerbung auf einzelne oder mehrere Grundstücke ist pro Grundstück ein Gebot abzugeben. Bei gleichem Gebot entscheidet das Los. Es kann max. ein Grundstück pro Person/Familie erworben werden.

 

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach folgenden Kriterien:

Kategorie 1:

Brunsbeker/innen, die mindestens seit dem 31.12.2017 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Brunsbek gemeldet sind. Pro m² wird der Mindestgebotspreis unter Berücksichtigung eines Rabattes von 25,00 Euro für die Selbstnutzungsdauer von 10 Jahren ermittelt. Sollte vor Ablauf der Zeit keine Selbstnutzung mehr erfolgen, ist der Preisvorteil von 25,00 Euro/m² für die verbleibenden Restjahre zurückzuzahlen.

 

Kategorie 2:

Personen, die bereits mit Hauptwohnsitz in Brunsbek gemeldet waren. Auch hier gilt der Preisvorteil wie in Kategorie 1.

 

Kategorie 3:

Personen, die noch nie in Brunsbek gemeldet waren. Hier gilt keine Vergünstigung.

 

Im Zuge des Neubaugebietes wird befürchtet, dass die Zufahrtsstraßen durch die Baufahrzeuge beschädigt werden und dies zu Straßenbaubeiträgen führt. Herr Beber erläutert, dass aufgrund der Finanzsituation keine Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung Brunsbek vorgenommen wird. Es wird der Unterschied zwischen Straßeninstandhaltung und –ausbau erklärt. Bei reinen Instandhaltungsmaßnahmen werden keine Straßenbaubeiträge erhoben.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1140&TOLFDNR=19886&selfaction=print