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ALLRIS - Auszug

05.08.2019 - 9 Erörterung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde ...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Gließmann vom LLUR und erklärt, dass die Gemeinde Probleme hat, den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans zur Fortschreibung 2018 zu beschließen. Es werden die zu Grunde liegenden Zahlen der Lärmkarten angezweifelt, da diese veraltet sein sollen. Es liegt eine starke Lärmbelastung der Gemeinde durch die BAB A1 und der L 222 vor.

 

Die Verwaltung ergänzt, dass die Gemeinde vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung bis zum 30.10.2019 erneut aufgefordert wurde den Lärmaktionsplan fortzuschreiben und diesen zu übermitteln. Die Kommunalaufsichtsbehörde ist ebenfalls informiert.

 

Herr Gließmann berichtet über die Funktion eines Lärmaktionsplans zur Erfassung der Lärmbelastung der Kommunen durch die Hauptverkehrsstraßen und die Möglichkeiten für die Gemeinde in diesem ihre Forderungen zur Lärmminderung darzulegen. Er stellt klar, dass die Lärmkarten nicht auf Anforderung der Gemeinde erneut berechnet werden, dies findet nur turnusgemäß alle 5 Jahre durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr statt und ist ein sehr aufwendiges Verfahren. Die durch Gesetz vorgegebenen Grenzwerte der Lärmbelastung sind jeweils ausschlaggebend, um Maßnahmen fordern zu können. Sofern eine Gemeinde belastbare und dementsprechend den gesetzlich, normierten Vorgaben der EU zur Berechnung der Verkehrsströme erfassten Zahlen liefert, würden diese auch als Grundlage für einen Lärmaktionsplan anerkannt werden. Hierzu zählen jedoch nicht einzelne Lärmmessungen. Herr Gließmann erläutert rudimentär die Grundlagen von Schallberechnungen.

 

Weiterhin wurde durch eine Befahrung des Ortes seinerseits festgestellt, dass auf der L 222 die Straßenoberfläche schadhaft ist und hier im Lärmaktionsplan an den Straßenbaulastträger für die Forderung gestellt werden sollte, einen neuen lärmmindernden Belag aufzutragen. Weiterhin gibt er Erläuterungen zum verwaltungsrechtlichen Verfahren der Lärmsanierung.

 

Sollte der Entwurf des Lärmaktionsplans nicht beschlossen werden, so würde das LLUR einen eigenen für die Gemeinde aufstellen, um das Vertragsverletzungsverfahren der EU und Schaden vom Land abzuwenden. Dieser Plan wäre voraussichtlich nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprechend

 

Von der örtlichen Bürgerinitiative wird kritisiert, dass die für die Lärmberechnung zu Grunde liegenden Zahlen verfälscht sind, da die offizielle Zählstelle erst nach der BAB Ab-/Auffahrt Barsbüttel liegt und somit über 10.000 PKW/t nicht erfasst werden. Die Daten für Stapelfeld seien somit nicht repräsentativ. Hier muss ein neuer Standort gefordert werden. 

 

Es wird eine Diskussion geführt, wie der Lärmaktionsplan als sinnvolles Instrument zukünftig eingesetzt werden kann. Es bestehen aber Bedenken, dass die vorgebrachten Vorschläge zur Lärmminderung innerhalb der Gemeinde nie umgesetzt werden. Es wird von der Gemeindevertretung beschlossen, ausschließlich dieses Thema im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses am 19.09.2019 ab 19:00Uhr zu bearbeiten.

 

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