05.08.2019 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 05.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Eine Einwohnerin bittet darum, dass die Aushangkästen wieder regelmäßiger mit den Amtlichen Bekanntmachungen zu den Sitzungen bestückt werden. Der Vorsitzende wird dies mit der Verwaltung besprechen. Die Aushänge sind aufgrund der digitalen Abrufmöglichkeit im Netz nicht mehr verpflichtend für die Gemeinde.
Es wird aus dem Publikum nachgefragt, ob es bereits Planungen zum 870 Jahr-Jubiläum der Gemeinde gibt. Der Vorsitzende bittet den SKS-Ausschuss sich der Planung anzunehmen.
Eine Bürgerin möchte wissen, wann die Zahlen aus der Verkehrsmesstafel veröffentlicht werden und ob diese für das Verkehrsberuhigungskonzept der Gemeinde herangezogen werden. Der Vorsitzende erklärt, dass die Auslesung noch nicht erfolgt ist und diese Daten nicht zur Verwendung des Konzeptes beitragen können, da die Anlage keine offizielle Messstelle ist.
Ein Anlieger der Straße Am Schmiedeberg beschwert sich, dass Strafzettel verteilt werden, wenn auf einer Seite mit den Reifen auf dem Gehweg geparkt wird. Dies sei erforderlich, damit die landwirtschaftlichen Maschinen zu ihren Feldern am Ende der Straße gelangen können. Hier gäbe es eine „ungeschriebene Vereinbarung“. Der Vorsitzende erläutert, dass der ruhende Verkehr durch den Amtsmitarbeiter nach den Vorgaben der StVO geprüft wird. Es sollte aber ein Vor-Ort-Termin mit der Verwaltung geben, um eine offizielle Regelung zu finden. Dies soll nachgeholt werden.
Ein Bürger fragt nach der derzeitigen Anschlussquote als Voraussetzung für den Breitbandausbau nach. Der Vorsitzende gibt an, dass diese derzeit bei ca. 19% liegt und hier bei bereits die gemeindeeigenen Objekte berücksichtigt sind. Der Bauausschussvorsitzende ergänzt, dass zum Start des Ausbaus die Anschlussquote bei min. 35% liegen muss und appelliert an die Bürger hierfür untereinander zu werben. Desweiteren werden noch vom Anbieter Informationsveranstaltungen im August und September in der Gemeinde angeboten, sowie –durch einen Zusammenschluss von Bürgern- ein Aufruf per Wurfsendung gestartet. Die Kosten für die angebotenen Leistungen seien nach Vergleich moderat zur angebotenen Leistung. Es fehlen in Summe derzeit noch ca. 130 Vertragsabschlüsse. In den Nachbargemeinden läuft der Ausbau des Breitbandnetzes bereits und die Anschlussquote liegt bei über 50% der Haushalte. Die Gemeinde muss in dem Vorgang Neutralität wahren und kann daher keine weitergehenden Unterstützungen z.B. in Form von Zuschüssen, vornehmen.
Eine Bürgerin fragt an, ob im Genehmigungsverfahren zu den Vorhaben Müllheizkraftwerk (MHKW) und Mono-Klärschlammverbrennung (KVA) es Möglichkeiten seitens der Gemeinde gibt, die Höhe des Schornsteins bzw. die Herkunft des geplant zu verbrennenden Klärschlamms zu beeinflussen. Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Gemeinden des Amtsgebietes und der Abwasserverband Siek zusammengeschlossen haben, um die -im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)- formal geforderte Stellungnahme, mit der Unterstützung von unabhängigen beratenden Ingenieuren und einer Fachanwaltskanzlei, zu erarbeiten. In dieser Stellungnahme sollen neben Verfahrensfragen auch eine Beurteilung des baulichen Konzepts und der technischen Ausstattung geprüft werden. Desweiteren wurden die in der Öffentlichkeit bereits häufig thematisierten Fragestellungen bzw. Bedenken z.B. in Bezug auf die Schornsteinhöhe, den Stand der Technik, Immissions-/ Emissionswerte etc. als zu prüfende Fragestellung den Experten aufgegeben. Der einzelne Bürger hat zudem im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Genehmigungsunterlagen, die noch bis zum 02.09.2019 läuft, die Möglichkeit seine Einwendungen oder Anmerkungen bis zum 02.10.2019 an die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, zur Erörterung einzureichen.