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ALLRIS - Auszug

31.01.2019 - 3 Einführung der Niederschlagswassergebühr – Vors...

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Wortprotokoll

Herr Schippmann klärt auf, dass die Pflicht zur Gebührenerhebung bereits seit 2007 besteht (Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen, öffentlichen Kanalisation und ihrer Bauwerke = SüVO) und alle Kommunen verpflichtet seien, über die Gebühren eine Refinanzierung der Gesamtkosten zu vorzunehmen. Dieser Verpflichtung muss auch die Gemeinde Hoisdorf jetzt nachkommen.

 

Frau Ißelhorst und Herr Schulz von Hamburg Wasser erläutern den Einwohnern, dass sich die Flächenerhebung in den letzten Zügen befindet und die Gebührenkalkulation schon sehr klar eingegrenzt werden konnte. Als nächsten Schritt erhalten die Eigentümer ein Gebühren-Erhebungsschreiben, wenn die Satzung in der Gemeinde beschlossen wurde.

 

Weiterhin werden die Unterschiede zwischen Schmutz- und Regenwasser erläutert. Die Niederschlagswassergebühr wird verursachergerecht, ausschließlich für die Nutzung der Regenwasserkanäle auf öffentlichen Grund erhoben. Gebührenrelevant sind alle versiegelten und teilversiegelten Flächen, die auf direkten Weg (i.d.R. über Hausanschluss) oder indirekten Weg (oberflächliche Einleitung z. B. über eine Richtung Straße geneigte Grundstücksauffahrt) Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Das Gebührenmodell inkl. der Rabattierungen durch z. B. Zisternen mit Notüberlauf, Versickerungsanlagen mit Notüberlauf, Rasengittersteine mit mind. 15% Fugen wird vorgestellt.

 

Für die Gemeinde Hoisdorf hat sich zur Einführung eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,32 € je m² errechnet (zum Vergleich: Die Hansestadt Hamburg liegt bei 0,73 € je m², die Netze und Anlagen sind allerdings nicht vergleichbar). Es wurden 1.269 Eigentümer angeschrieben (inkl. Mehrfacheigentümer). Es werden ca. 14 km Regenwasserleitungen in Hoisdorf betrieben und laufend instandgehalten. Bei der Berechnung der Gebühr wurde bereits berücksichtigt, dass 50% der Gesamtkosten bei der Gemeinde verbleiben (z. B. für öffentliche Straßen und Plätze) und somit nur die andere Hälfte der Gesamtkosten durch die Eigentümer direkt zu tragen sind.

 

Es gilt das „Verursacherprinzip“.

Beispiel: Ein Supermarkt mit einer Dachfläche von 2.500 m² und einer versiegelten Parkplatzfläche von 1.500 m² zahlt eine jährliche Gebühr in Höhe von 1.280,- €.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche von 120 m² und versiegelter Fläche für Auffahrt und Garage von 80 m² zahlt eine jährliche Gebühr in Höhe von 64,- €. 

 

Nach derzeitigen Stand wird sich die Gebühr in Hoisdorf ab dem voraussichtlichen Einführungstermin zum 01.05.2019 auf 0,32 € / je m² belaufen. Die Höhe der Gebühr ist unter anderem abhängig von den entstehenden Instandhaltungskosten und Sonderkosten und kann gemäß Aussage von Hamburg Wasser immer kleineren Schwankungen unterliegen. Da z. B. für größere Maßnahmen immer nur der Abschreibungssatz von 2% Gebührenrelevant wird, werden allzu große Schwankungen vermieden. Anfangs wird die Gebührenhöhe jährlich überprüft. Ziel ist es allerdings, die Gebühr zukünftig immer für einige Jahre preisstabil zu halten. Die Gebühr ist demnach nicht statisch.

 

Die Transparenz der Gebühr ist gegeben, weil die Regenwasserbeseitigung im gemeindlichen Haushalt dargestellt wird. Der Betreiber der Anlagen bleibt die Gemeinde als Eigentümerin selbst, auch wenn Hamburg Wasser die Erhebung der Gebühren vornimmt.

Im Jahr 2014 wurden Erhebungsschreiben an alle Eigentümer verschickt. Dachflächen und versiegelte Flächen wurden angegeben und jeder Eigentümer konnte diese Angaben kritisch prüfen. Seit 2014 hat sich natürlich einiges getan und verändert, Gebäude wurden erweitert oder abgerissen, neu gebaut usw. Selbstverständlich können die Angaben zu den Flächen jederzeit angepasst werden. Hierzu kann jeder Eigentümer direkt mit Hamburg Wasser in Kontakt treten. Möglicherweise ändert sich der Ansprechpartner für Angaben zu den Änderungsmitteilungen zukünftig noch, dies befindet sich allerdings noch in der Klärung.