25.11.2019 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mo., 25.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Wortprotokoll
Herr Reppel erläutert kurz den Sachstand, die Planungsunterlagen sind den Bauausschuss-Mitgliedern bekannt. Frau Warnke hat die eingegangenen Stellungnahmen und die diesbezüglichen Abwägungen bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.
Die Gegenzeichnung des Durchführungsvertrages wird kurzfristig erfolgen.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2019/005/237 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets “Jacobsrade“, südlich des Regenrückhaltebeckens “Jacobsrade“, nördlich der “L224“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
on diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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